Während diese wesentliche Verschlimmerung des Leidenszustandes der Klägerin auf seelischem Gebiet von dem Beklagten im Vergleichsangebot vom 05.05.2004 nicht bestritten wird und deshalb angeboten wird, den Gesamt-GdB ab 01.01.2003 auf 40 anzuheben, wird die von PD Dr. H. am 10.02.2004 festgestellte Zunahme des Grades der Behinderung an der Wirbelsäule (Einzel-GdB 20) von dem Beklagten zu Unrecht verneint. Bandscheibenvorwölbungen, Facettengelenkarthrosen, Spinalkanalstenosen oder eine Spondylolisthesis werden oft auch bei Menschen beschrieben, die keine Symptome zeigen. 10:11,5 cm (10:15 cm) Nach einem kurzen Moment wird Ihnen der markierte Text vorgelesen. Unter Berücksichtigung der Schmerzsymptomatik, die weiterhin symptomatisch behandelt wird und auch zu einer Vorstellung beim Schmerztherapeuten Dipl.-Med. Röntgenologisch haben Dr. K. und Dr. A. im Bereich der Halswirbelsäule übereinstimmend eine Spondylosteochondrose der unteren Halswirbelsäule C 5/6 festgestellt. Die versorgungsmedizinischen Grundsätze liefern hierzu lediglich folgende Vorgaben: Nachdem nach den versorgungsmedizinischen Grundsätzen zunächst einmal von den normalen BewegungsmaÃen der einzelnen Abschnitte der Wirbelsäule auszugehen ist, sind diese im Nachfolgenden zunächst einmal dargestellt. 02.01.02. Der Verschleiß der Wirbelgelenke (Spondylarthrose, Facettengelenksarthrose, Facettensyndrom) kann zu einer Bewegungseinschränkung insbesondere im Hals- und Lendenbereich führen. Degenerative Wirbelsäulenveränderungen, leichte Fehlhaltung und Osteoporose Unterer Richtsatzwert entsprechend der chronisch rezidivierenden Schmerzen mit geringer Funktionseinschränkung und unauffälliger Neurologie . Außerdem kann es zu Gefühlsstörungen, Lähmungen oder in seltenen Fällen zu Blasen- und Mastdarmstörungen kommen. Hinsichtlich der HWS hat sich die Beweglichkeit der Seitneigung zum Untersuchungszeitpunkt bei Dr. K. gegenüber dem Befund der Reha-Klinik 2014 leicht gebessert, allein die anhaltenden Myogelosen und Myotendinosen rechtfertigen die Annahme von mittelgradigen funktionellen Auswirkungen in diesem Wirbelsäulenabschnitt. B. Atemfunktionsstörungen), intermittierende Störungen bei der Spinalkanalstenose, Auswirkungen auf die inneren Organe (z. Montags bis freitags von 8.00 bis 20.00 Uhr Nach dem System der Versorgungsmedizinischen Grundsätze beträgt der Grad der Behinderung bei Klicken Sie auf das Lautsprechersymbol neben dem Text oder markieren Sie hierfür bitte einfach einen Textabschnitt, der Sie interessiert mit der Maus. schweren Grades, häufig rezidivierende und Wochen Die oben wiedergegebenen Grundsätze zur Bildung des Gesamt-Grades der Behinderung können nur dann angewandt werden, wenn zunächst einmal bestimmt wurde, welches Ausmaà von Betroffenheit der Wirbelsäule bzw. Die Konstruktion der Wirbelsäule sorgt dafür, dass sie gleichzeitig stabil und beweglich ist. Dies betrifft sowohl den Bereich der LWS, als auch den der HWS. Eine sogenannte multimodale Schmerztherapie, bei der verschiedene Therapieansätze kombiniert werden, kann gegebenenfalls auch stationär in einer Schmerzklinik erfolgen. Die Brustwirbelsäule und die Lendenwirbelsäule würden funktional eine Einheit ("Rumpfwirbelsäule") bilden. In der Regel wird jedoch von den unten wiedergegebenen Werten ausgegangen. In diesem Fall können Lähmungen auftreten, die Beine, Blase oder Darm betreffen. 03. Wenn Sie uns eine Telefonnummer hinterlegen, rufen wir Sie gerne an. Für die Bewertung von chronisch-rezidivierenden Bandscheibensyndromen sind aussagekräftige Damit werden degenerative Veränderungen eingeleitet oder beschleunigt. Die beste Vorsorge gegen Rückenschmerzen und degenerative Wirbelsäulenerkrankungen sind ausreichend Bewegung und Schulung von Haltung und Bewegungsabläufen. mittleren Grades, häufig rezidivierende und über Tage andauernde Ein GdB von 50 setzt besonders schwere Auswirkungen (z.B. Zusätzlich kann ein Facharzt oder eine Fachärztin für Orthopädie oder für physikalische Medizin aufgesucht werden. Wenn es keine Hinweise auf spezielle Erkrankungen der Wirbelsäule gibt, ist eine weitere Diagnostik in der Regel erst einmal nicht erforderlich. März 2012: HWS: Rotation rechts/links: 60/50 Grad, Seitneigung rechts/links: 20/10 cm; Ott 30/33 cm; Schober 10/14 cm; FBA: 0 cm; 12. In dem betroffenen Bereich können Schmerzen auftreten, die zum Teil auch fortgeleitet werden. Ein Grad der Behinderung von 30 oder 40 alleine aus Beeinträchtigungen der Wirbelsäule heraus hat dann aber bereits den Vorteil, dass man sich kündigungsschutzrechtlich dadurch bereits einem "echten" Schwerbehinderten (GdB 50) gleichstellen lassen kann. Degenerative Wirbelsäulenveränderung, Zustand nach Verblockung L5,S1, Anschlussdegeneration L4; Cervicobrachialgie. Samstags 08.00 bis 16.00 Uhr Jeder Text durchläuft einen strengen mehrstufigen Prozess, damit die Qualität der Informationen gesichert ist. Wie Sie aus dem vorherigen Abschnitt bereits ersehen konnten, liefern die versorgungsmedizinischen Grundsätze hier zwar ein gewisses Gerüst für die Einstufung, schweigen sich aber im Weiteren darüber aus, wie die GdB-Tabelle im Einzelnen zu handhaben ist und ab wann denn eigentlich eine leichte, mittelschwere oder auch ein schwerer, gegebenenfalls auch ein Wirbelsäulenbefund mit besonders schweren Auswirkungen vorhanden ist. oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität Der aus der Etage LWK 4/5 vormals nach rechts cranial umgeschlagene Vorfall hat sich nach Prof. Dr. R. zurückgebildet, ein neu aufgetretener Vorfall links ergab sich nicht. Die Klägerin beantragte 2013 beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt die Neufeststellung eines im Jahr 2012 festgestellten GdB von 30 mit dem Ziel der Feststellung eines Grades der Behinderung von 50. Dienstag von 11:00 bis 13:00 Uhr Bei Dr. H. war lediglich - wohl schmerzbedingt - der Finger-Boden-Abstand (FBA) mit 45 cm merklich vergröÃert. (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09. Diese rechtfertigen ebenfalls nur die Annahme eines Einzel-GdB von 20. Die erste Anlaufstelle bei Rückenschmerzen ist die Hausarztpraxis. Unsere Informationstexte und unsere individuelle Beratung dienen dazu, gesundheitliche und gesundheitsrechtliche Inhalte zu vermitteln, Zusammenhänge zu erläutern und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Dass es durchaus sinnvoll ist, bei Zuerkennung eines Grades der Behinderung von lediglich 20, 30 oder 40 weiterzumachen und gegebenenfalls in das Widerspruchsverfahren oder auch das Klageverfahren vor dem Sozialgericht und gegebenenfalls bis in die Berufung zu gehen, erfahren Sie ebenfalls noch an anderer Stelle auf dieser Website. 18.9 VG eingestuft werden. Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) – Gesundheitsinformation.de: Zu den Einstellungen für die Barrierefreiheit. Die demonstrierten BewegungsmaÃe zeigen keine Einschränkungen. Wir können leider keine Rücksendung Ihrer Unterlagen vornehmen. Falls erforderlich können weitere diagnostische Verfahren eingesetzt werden, zum Beispiel die Nervenleitgeschwindigkeitsmessung (Elektroneurografie, ENG) und Elektromyografie (EMG). Hierbei bewertet Dr. K. den röntgenologischen Befund einer Spondylosteochondrose C 5/C 6 als leichtgradig. Es bleibt vielmehr beim diesbezüglichen GdB 30. Der Senat schlieÃt sich daher der Einschätzung des Gutachters Dr. A. an, welcher die Gesundheitsstörung im Bereich der Wirbelsäule mit 20 bewertet hat, was auch der Bewertung durch Dr. K. in der versorgungsärztlichen Stellungnahme vom 22.12.2011 entspricht. Bei der klinischen Untersuchung gab die Klägerin keine Beschwerden an. Die meisten Menschen leiden im Laufe ihres Lebens gelegentlich unter Rückenschmerzen. Es bestand eine unspezifische Hyposensibilität des rechten Beines bei regelrechter Sensibilität im Bereich des FuÃes. Man beruft sich hierbei auf manche Ausführungen in der medizinischen Literatur und legt das dann den Entscheidungen über den Grad der Behinderung zugrunde. in unseren regionalen Beratungsbüros, dem UPD-Beratungsmobil, per App oder Post. Begleitend liege erschwerend eine somatoforme Schmerzstörung vor. Nach den VG, Teil B, Nr. Bei chronischen Schmerzen können Ärzte und Ärztinnen hinzugezogen werden, die über die Zusatzqualifikation „Spezielle Schmerztherapie“ verfügen. Mit diesen Verfahren können zum Beispiel Bandscheibenvorfälle, eine Spinalkanalstenose oder eine Spondylolisthesis dargestellt werden. K. und G. durch die Kernspintomografie nicht untermauert werde. 18.9 sind Wirbelsäulenschäden mit schweren funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität schweren Grades, häufig rezidivierende und Wochen andauernde ausgeprägte Wirbelsäulensyndrome) mit einem GdB von 30, mit mittelgradigen bis schweren funktionellen Auswirkungen in zwei Wirbelsäulenabschnitten mit einem GdB von 30 bis 40 zu bewerten. Insoweit hat der Gutachter jedenfalls im Bereich der LWS funktionelle Wirbelsäulenschäden beschrieben, deren Ausmaà als fraglich schwer angesehen werden kann. Erst bei mittelgradigen funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt, z.B. Bitte füllen Sie die folgenden Felder aus: nur endgradige Bewegungseinschränkungen der Wirbelsäule (HWS: Seitneigung 40/0/40 Grad â normal: 45 Grad; Rotation 70/0/70 Grad â normal: 60 bis 80 Grad; B/LWS: FBA: 0 cm, Seitneige und Rotation mit jeweils 30/0/30 Grad im Normbereich). Bei auÃergewöhnlichen Schmerzsyndromen kann auch ohne nachweisbare neurologische Ausfallerscheinungen Oberer Rahmensatz berücksichtigt das chronifizierte Schmerzbild und den Schmerzmittelbedarf; Wahl der Position, da ungestörte periphere Sensomotorik . Die Iliosacralfugen waren reizlos. Skoliosen beziehungsweise Wirbelgleiten (Spondylolisthese) sind krankhafte Veränderungen der Wirbelsäule, die schon im Kindesalter auftreten können oder erst im Rahmen der altersbedingten Verschleißerkrankung der Wirbelsäule entstehen. Bei der Klägerin liegt ausweislich des Gutachtens des Dr. M. eine Funktionsstörung der Hals- und Lendenwirbelsäule mit Wurzelreizsymptomatik L4 links vor. Im Vordergrund stehen auch nach diesen Angaben die Schmerzen im rechten Sprunggelenk und auf Grund einer aktuellen Verletzung (Muskelfaserriss). oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität Begutachtung der HWS und der BWS unterlassen, noch an diesen Abschnitten der Wirbelsäule mehr als leichtgradige funktionelle Wirbelsäulenschäden feststellen können. Das Zeichen nach Lasègue war beidseits negativ. Die Folge sind natürlich abenteuerliche Einstufungen des Grades der Behinderung, da das gesamte System der versorgungsmedizinischen Grundsätzen auf drei Wirbelsäulenabschnitte ausgelegt ist. 70° nach Cobb]) anzuerkennen. Solche ergeben sich auch nicht aus den von ihm gefertigten Röntgenaufnahmen vom 23.03.2017, deren Ergebnis er in seinem Gutachten dargelegt hat. Es kann daher offen bleiben, ob die geklagte Nervenwurzelreizung tatsächlich vorliegt. So waren das Seitneigen und Drehen der LWS mit jeweils 30/0/30 Grad noch im Normalbereich. Zutreffend hat Dr. R. in der versorgungsärztlichen Stellungnahme vom 23.10.2009 unter Berücksichtigung der in der eingeholten sachverständigen Zeugenauskunft des Dr. B. vom 17.08.2008 und der in dem beigezogenen, im Urkundenbeweis verwertbaren, Gutachten des Dr. M. vom 02.07.2009 dargelegten Befunde den Einzel-GdB für das Wirbelsäulenleiden der Klägerin mit 20 bewertet. Der Finger-Boden-Abstand betrug anlässlich der Untersuchung durch Dr. T 0 cm, das Maà nach Schober, als MaÃstab für die Beweglichkeit der Lendenwirbelsäule, 10/15 cm, das Zeichen nach Ott, als MaÃstab für die Beweglichkeit der Brustwirbelsäule, 30/32 cm. MaÃgebend ist dabei, dass die Bewertungsstufe GdB 30 bis 40 erst erreicht wird, wenn mittelgradige bis schwere funktionelle Auswirkungen in zwei Wirbelsäulenabschnitten vorliegen. Röntgenologisch fand Dr. A. beschrieb im Bereich der Lendenwirbelsäule eine gering- bis mittelgradige Spondylosteochondrose der Lendenwirbelsäule. â oder auch die intermittierenden Störungen bei der Spinalkanalstenose â sowie Auswirkungen- Soweit PD Dr. B in seinem Befund eine deutliche Skoliose der Wirbelsäule und einen Beckentiefstand von 1,5 cm links beschreibt, steht dies der Bewertung nicht entgegen. Sonderfall "mit besonders schweren Auswirkungen", Ein Fall von "besonders schweren Auswirkungen" dürfte nur sehr selten anzutreffen sein, der Gesetzgeber hat hier mit der Formulierung. Durch Klick auf die unten stehenden Optionen können Sie sich die Seite der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland nach Ihren Bedürfnissen anpassen. Unter Belastungen durch Heben und Tragen schwerer Lasten und Rumpfbeugehaltungen erhöht sich der intradiskale Druck um ein Mehrfaches. Klicken Sie danach auf das unter dem Abschnitt erscheinende Lautsprechersymbol. Nach Teil B, Nr. Details zu unserer Vorgehensweise finden Sie in unserem Methodenpapier zur Erstellung und Präsentation von gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Informationen in der Patientenberatung der UPD. Versteifung groÃer Teile der Wirbelsäule; anhaltende Ruhigstellung durch Rumpforthese, die drei Wirbelsäulenabschnitte umfasst [z. Darüber hinaus zertifiziert die Deutsche Wirbelsäulengesellschaft nach festgelegten Qualitätskriterien, die sich auf Wirbelsäulenerkrankungen spezialisiert haben. Die Fortsätze der Wirbel sind durch kleine Gelenke miteinander verbunden. (--> Link), Zwei Abschnitte der Wirbelsäule von mittelgradigen funktionellen Auswirkungen betroffen, Liegen die erschwerende Umstände vor wie zum Beispiel die ausdrücklich von den versorgungsmedizinischen Grundsätzen genannten, Zwei Abschnitte der Wirbelsäule von geringen funktionellen Auswirkungen betroffen. 02.01.02, GdB 30 Prozent; Abnützungen beider Handgelenke, Pos.Nr. GdB % 1. Damit einhergehend sind nach den VG, Teil B, Nr. B. Versteifung groÃer Ausgehend hiervon sind lediglich schwere funktionelle Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt, nämlich der LWS belegt, so dass es bei mittelgradigen Einschränkungen der HWS gerechtfertigt ist, für die Wirbelsäulenschäden nur einen Teil-GdB von 30 anzusetzen.